Diese Woche schon eine Mail bekommen von Disney+? Es geht um eine Änderung der Nutzungsbedingungen – klingt langweilig; etwas, das man direkt wegklickt. In den Änderungen der Nutzungsbedingungen steckt aber dieses Mal einiges drin. Account-Sharing wird explizit verboten, Zusatzmitgliedschaften ermöglicht, Ad-Blocker-Nutzung wie auch VPN-Nutzung untersagt. Dass Sachen wie Account-Sharing-Verbot kommen würden, war uns ja schon klar – die Art und Weise ist aber natürlich überraschend.
Was ist konkret neu? Disney+ hat die Bedingungen zu den neuen Abo-Optionen, die man erwerben kann, angepasst und bietet außerdem die Möglichkeit, zu einem anderen Abo zu wechseln. Die Umstrukturierung des Nutzungsvertrags sieht neue Regelungen vor, damit ein Abonnent einem „Zusatzmitglied“ den Zugang zu Disney+ ermöglichen kann. Wenn man Inhaber:in eines Kontos des Streamingdienstes ist und es mit einer Person teilen möchte, die nicht zum Haushalt gehört, kann man sie als Zusatzmitglied hinzufügen. Diese Mitgliedschaft ist dann kostenpflichtig, man muss sie als Betreiber:in des Hauptkontos bezahlen; der Preis steht allerdings noch nicht fest – das dürfte in Kürze kommen. In den neuen Bedingungen wird auch klar gestellt: Zusatzmitglieder dürfen ihr Konto nicht mit einer anderen Person teilen.
Und der Streamingdienst wird weiter konkret: In den Nutzungsbedingungen stellt Disney+ klar, in welchem Rahmen es erlaubt ist, das Konto mit anderen Personen zu teilen. Es geht dabei um den „Haushalt“ – für Disney+ ist das „die Gesamtheit der Endgeräte, die für die Nutzung Ihres Kontos an Ihrem privaten Hauptwohnsitz verwendet werden oder wurden und von Personen verwendet werden, die dort wohnen.“ Disney+ erläutert weiter bestimmte Bundle-Angebote, die möglicherweise in Zukunft bereitgestellt werden. Dazu kommt eine Klausel, die klarstellt, dass das Blockieren von Werbung unzulässig ist und Disney+ im Falle einer solchen Aktivität das Abo nach vorheriger Ankündigung unter anderem sperren oder kündigen kann.
Damit setzt Disney+ auf ein ähnliches Modell wie Netflix – auch der Streamingdienst war gegen Account-Sharing vorgegangen, und war damit wider Erwarten ziemlich erfolgreich.
Übrigens: Wenn man seinem Nutzungsvertrag mit der Fassung 2023 zugestimmt hat, sind viele Änderungen bereits in dieser Fassung von damals enthalten. Die wichtigste neue Änderung gegenüber der Fassung 2023 ist die Umstrukturierung aufgrund des „Zusatzmitglieds“ und die neuen Regelungen dazu.
Kommentiere
Trackbacks