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WERBUNG

Werbung beim Streamen sehen oder für 2,99 Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei streamen: Diese Änderung hat Amazon bei seinen Prime-Video-Nutzer:innen Anfang Januar 2024 eingeführt – wir hatten hier darüber berichtet. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das nicht ausreichend, damit die Änderung wirksam werden kann. Der Anbieter müsse sich die Zustimmung seiner Nutzer:innen einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Der vzbv hat die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt und wird nun gegen das einseitige Vorgehen klagen. An einer Sammelklage können sich Nutzer:innen von Amazon Prime Video beteiligen.

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Erstattung von 36 Euro pro Jahr möglich

Die Verbandsklage gegen den Streaminganbieter hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt freigeschaltet: „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse“ anmelden, heißt es bei der Behörde. Wer sich der Klage anschließen möchte, muss sich über dieses Anmeldeformular im Verbandsklageregister des BfJ eintragen – idealerweise zeitnah: Eine Anmeldung von Ansprüchen ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. Der Sammelklage können sich alle Nutzer:innen anschließen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“

„Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, wird Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, von zitiert. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren könne sich das durchaus lohnen. Der Rechtsexperte rechnet laut DER SPIEGEL aber mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer.

Worauf fußt der Ansatz der Verbraucherzentrale? „Amazon darf seine Prime-Video-Kund:innen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht. Nutzer:innen müssen zustimmen, wenn sie wie in diesem Fall von erheblichen Vertragsänderungen betroffen sind. Mit der Klage geht der vzbv gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-Nutzer:innen haben nach Ansicht des vzbv weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

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Samstag, 25. Mai 2024, 13:13 Uhr
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